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Erklärung zur Barrierefreiheit
der DermaPerfect GmbH
Stand: 17. August 2026
1. Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dermamimetic.com und www.derma-perfect.com und die dort bereitgestellten digitalen Inhalte und Funktionen.
2. Ziel der Barrierefreiheit
Die DermaPerfect GmbH ist bestrebt, ihre Website und ihre digitalen Dienstleistungen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach aktuellem Stand teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. DermaPerfect arbeitet fortlaufend daran, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Website weiter zu verbessern.
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
DermaPerfect bemüht sich insbesondere um:
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eine klare und verständliche Seitenstruktur,
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ausreichende Farbkontraste,
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die Bedienbarkeit per Tastatur,
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Alternativtexte für wesentliche Bilder,
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die Kompatibilität mit gängigen Screenreadern,
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die fortlaufende technische und redaktionelle Optimierung der Inhalte.
5. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz laufender Optimierung kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Dies kann insbesondere ältere Inhalte, eingebundene Drittinhalte oder technisch komplexe Einzelfunktionen betreffen.
6. Kontakt und Feedback
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren:
DermaPerfect GmbH
Am Sonnenrain 9a
79539 Lörrach
Deutschland
E-Mail: info@derma-perfect.com
7. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, und Ihre Hinweise von uns nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, können Sie sich an die zuständige Stelle im Rahmen der gesetzlichen Durchsetzungsverfahren wenden.
8. Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
diesem Fall berechtigt, das Dauerschuldverhältnis nach den vertraglichen Regelungen zu kündigen. Bereits abgeschlossene Einzelkaufverträge bleiben von Änderungen unberührt.
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