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Geschäftsbedingungen für B2B-Kunden: Lohnherstellung, Private-Label & White-Label

der DermaPerfect GmbH
Stand: 17. August 2026

 

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der DermaPerfect GmbH, Am Sonnenrain 9a, 79539 Lörrach, Deutschland („DermaPerfect“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Auftraggeber“) über die Lohnherstellung sowie die Entwicklung und Produktion von Private-Label- und White-Label-Produkten unter Verwendung der DermaMimetic®-Technologieplattform.
 

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Auftraggeber sichert zu, beim Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
 

1.3. Für den Verkauf eigener Produkte von DermaPerfect an Verbraucher gilt ausschließlich die AGB Shop. Für die Teilnahme am Partnerprogramm gilt ausschließlich die AGB Affiliate.
 

1.4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DermaPerfect stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich in Textform zu.
 

2. Leistungsgegenstand
 

2.1. DermaPerfect entwickelt und produziert kosmetische Mittel auf Basis der modularen DermaMimetic®-Wirkstoffplattform (u. a. Peptid-, Ceramid-, Brightening- und Vitamin-Booster-Module) im Auftrag des Auftraggebers.
 

2.2. Bei White-Label-Produkten erhält der Auftraggeber bestehende, von DermaPerfect entwickelte Standardformulierungen zur Vermarktung unter eigener Marke.
 

2.3. Bei Private-Label-Produkten erfolgt eine individuelle Anpassung der Formulierung, Rezeptur und/oder Verpackung nach den Vorgaben des Auftraggebers im Rahmen der technischen Möglichkeiten von DermaPerfect.
 

2.4. Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Produktspezifikation, Rezeptur, Verpackung, Mindestbestellmenge, Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Liefertermine, wird für jeden Einzelauftrag gesondert in einer individuellen Auftragsbestätigung bzw. einem Herstellungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart. Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen der jeweiligen Auftragsbestätigung; im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der individuellen Auftragsbestätigung vor.
 

3. Zustandekommen des Vertrages
 

3.1. Angebote von DermaPerfect sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend.
 

3.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung von DermaPerfect zustande.
 

3.3. Änderungen oder Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform.
 

4. Regulatorische Verantwortlichkeit
 

4.1. Die Parteien vereinbaren im Rahmen der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich und für jedes Produkt gesondert, welche Partei als „verantwortliche Person“ im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 fungiert.
 

4.2. Die als verantwortliche Person benannte Partei trägt die sich hieraus ergebenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere die Erstellung bzw. Veranlassung der Sicherheitsbewertung (Cosmetic Product Safety Report), die Zusammenstellung der Produktinformationsdatei (PIF), die Notifizierung über das CPNP-Portal sowie die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften.
 

4.3. Unabhängig von der Zuweisung der verantwortlichen Person stellt DermaPerfect sicher, dass die von ihr hergestellten Produkte den bei Übergabe geltenden Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinsichtlich guter Herstellungspraxis (GMP nach ISO 22716) entsprechen.
 

4.4. Ist der Auftraggeber verantwortliche Person, stellt DermaPerfect die für die Sicherheitsbewertung erforderlichen Produktinformationen (u. a. Rezeptur, Stabilitäts- und Mikrobiologiedaten) in dem hierfür erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Beauftragung eines Sicherheitsbewerters sowie die CPNP-Notifizierung sind in diesem Fall alleinige Aufgabe des Auftraggebers.
 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 

5.1. Der Auftraggeber stellt DermaPerfect alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Vorgaben und Materialien (z. B. Markenlogos, Verpackungsdesigns, Texte) rechtzeitig zur Verfügung.
 

5.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Kennzeichnungen, Marken, Designs und Werbeaussagen nicht gegen Rechte Dritter sowie nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, insbesondere deren Art. 20 (Werbeaussagen), verstoßen. Der Auftraggeber stellt DermaPerfect von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.
 

6. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
 

6.1. Die DermaMimetic®-Technologieplattform, sämtliche Basisformulierungen, Rezepturen sowie das damit verbundene Know-how bleiben Eigentum von DermaPerfect. Der Auftraggeber erwirbt hieran keine Rechte, es sei denn, dies wird in der individuellen Auftragsbestätigung ausdrücklich abweichend vereinbart.
 

6.2. Rechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Marken, Logos und Verpackungsdesigns verbleiben beim Auftraggeber.
 

6.3. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
 

7. Preise und Zahlungsbedingungen
 

7.1. Es gelten die in der jeweiligen individuellen Auftragsbestätigung vereinbarten Preise, Mindestbestellmengen und Zahlungsmodalitäten.
 

7.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
 

7.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr, insbesondere hinsichtlich Verzugszinsen und Pauschale nach § 288 BGB.
 

7.4. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nur insoweit zu, als seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 

8. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
 

8.1. Angegebene Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richttermine.
 

8.2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über.
 

8.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von DermaPerfect.
 

9. Untersuchungs- und Rügepflicht
 

9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware, in Textform gegenüber DermaPerfect anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
 

9.2. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
 

10. Gewährleistung
 

10.1. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der gelieferten Ware beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht in der individuellen Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart wird. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.
 

10.2. Bei berechtigten Mängelrügen ist DermaPerfect nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
 

11. Haftung
 

11.1. DermaPerfect haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
 

11.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von DermaPerfect auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
 

11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die von ihm unter eigener Marke vertriebenen Produkte eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung zu unterhalten und dies DermaPerfect auf Anfrage nachzuweisen.
 

12. Vertragsdauer und Kündigung
 

12.1. Einzelaufträge enden mit vollständiger Erfüllung der jeweiligen Auftragsbestätigung.
 

12.2. Rahmenverträge mit fortlaufender Zusammenarbeit können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

12.3. Bereits in Produktion befindliche oder bestätigte Einzelaufträge werden von einer Kündigung des Rahmenvertrages nicht berührt und sind beiderseits zu erfüllen, soweit nicht einvernehmlich etwas anderes vereinbart wird.
 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 

13.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von DermaPerfect, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
 

14. Salvatorische Klausel
 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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